Satzungsänderungsantrag von Reinhard Brömmel abgelehnt!

Im folgenden ging es um den Satzung Punkt 6.3.1.1
Es sollte ein Zusatz zugefügt werden:
Amtierende Aufsichtsräte, die sich unmittelbar nach ihrer 3-jährigen Amtszeit zu Wiederwahl stellen möchten, sind vom Wahlausschuss zur Wahl zuzulassen, um den höchsten Organ, der Mitgliederversammlung, die Entscheidung zu einer Wieder-oder Abwahl zu überlassen.
 

Susanne Hein Reipen hat dieses Thema ebenfalls aufgefasst und ausführlich noch einmal nachgehakt.

Bericht von Susanne Hein Reipen:
Mit der Ausgabe des Vereinsmagazins „Schalker Kreisel“ zum Heimspiel gegen den SC Freiburg war zuletzt allen Vereinsmitgliedern der Königsblauen auch die Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 3. Juni zugegangen. Brisant: Als einziger Satzungsänderungsantrag nicht zugelassen wurde ausgerechnet ein Antrag, den sich viele Mitglieder bereits seit Jahren wünschen: Dass amtierende Aufsichtsratsmitglieder automatisch zur Wiederwahl antreten dürfen. Susanne Hein-Reipen mit den Einzelheiten.

Kein anderes Schalker Vereinsorgan stand in den letzten Jahren so häufig im Kreuzfeuer der Aufmerksamkeit wie der Wahlausschuss. Im Dezember 1994 im Rahmen der neuen Vereinssatzung eingeführt, ist es seine Aufgabe, aus allen Bewerbern für den Aufsichtsrat die geeignetsten Kandidaten auszuwählen, um Spontankandidaturen, bei denen sich zu später und bierseliger Stunde plötzlich der Kandidat mit dem coolsten Spruch („für Dortmund haben wir uns zu meiner Zeit nicht einmal umgezogen!“) auf dem Präsidentenstuhl wiederfand, auszuschließen.

Verschiedene „Strömungen“ im Wahlausschuss

Die Satzung sagt dabei ganz klar: Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe soll sich der Wahlausschuss alleine an der Eignung der Kandidaten zum Aufsichtsratsamt orientieren, er muss seine Entscheidung weder begründen noch ist diese anfechtbar. Und:  Der Wahlausschuss soll mehr Kandidaten zulassen, als Aufsichtsratsämter zu besetzen sind, höchstens aber die doppelte Zahl, bei jährlich zwei zu vergebenden Plätzen also maximal  vier Kandidaten.

Diese absolute Schlüsselposition des Wahlausschusses für die Wahlen zum Aufsichtsrat machte ihn zum Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Machtkämpfe. Lange Zeit hieß es, der zum Teil mit sehr vereinsnahen Mitgliedern besetzte Wahlausschuss lasse keine „establishment-kritischen“ Kandidaten durch; vor den Wahlen 2011 kam das Gerücht auf, „die Fans“ wollten den Wahlausschuss kapern und den „Marsch durch die Institutionen“ antreten. Es wurden u. a. ein bekennender Ultra sowie ein Mitglied des Supportersclubs in das Gremium gewählt.

Diesen Tendenzen wollte der Verein bei der nächsten Wahl 2014 ein Ende bereiten und initiierte die Kampagne „Starkes Schalke“, mit der unverhohlen und einseitig nur die vereins- und SFCV-nahen Kandidaten beworben wurden. Der Schuss ging spektakulär nach hinten los und führte dazu, dass sechs der sieben 2014 gewählten Mitglieder nicht von dieser „Vereinsliste“ stammten, sondern verschiedenen Fanorganisationen angehörten bzw. gänzlich unorganisiert waren. Diese Konstellation sorgte vor den Aufsichtsratswahlen 2016 für enorme Unruhe, da von einigen Funktionsträgern Gerüchte geschürt wurden, der Wahlausschuss wolle möglicherweise den Vorsitzenden Clemens Tönnies „absägen“ und nicht zur Wiederwahl zulassen. Diese Gerüchte erwiesen sich als haltlos, Tönnies wurde klar wiedergewählt; dennoch versuchte der Verein 2017, den Wahlausschuss hälftig mit Personen anderer Vereinsgremien zu besetzen, um künftig die Auswahl „passender“ Bewerber steuern zu können. Dieser Antrag stieß bei den Mitgliedern auf ungewohnt breite Ablehnung und wurde bei der Mitgliederversammlung 2017 fast einstimmig von der Tagesordnung genommen. Eine spätere Online-Umfrage ergab ebenfalls eindeutig, dass die Mehrheit der Vereinsmitglieder aktuell keine Reform des Wahlausschusses wünscht.

Sollen sich amtierende Aufsichtsratsmitglieder automatisch zur Wiederwahl stellen dürfen?

Der Streitpunkt schlechthin war mehrfach die Frage, ob sich bereits amtierende Aufsichtsratsmitglieder automatisch zur Wiederwahl stellen oder auch vom Wahlausschuss abgelehnt werden dürfen. Viermal – Dr. Till Zech 2011, Uwe Kemmer und Ingolf Müller 2015 und aktuell Dr. Andreas Horn – kamen aktuelle Amtsinhaber nicht durch den Wahlausschuss, viermal wurde heiß diskutiert, ob diese Entscheidung, einen einmal mit der Mehrheit der Mitgliederversammlung gewählten Kandidaten  abzuberufen, nicht auch der Mitgliederversammlung selber vorbehalten bleiben sollte.

Auch der Verein selber berief sich im Zusammenhang nicht nur mit der Person Tönnies oft darauf, dass die Mitgliederversammlung das oberste beschlussfassende Gremium des Vereins ist und einmal von ihr gewählte Aufsichtsräte auch nur von ihr abberufen werden sollten.  Peter Peters beispielsweise bezeichnete die „Abwahl“ nur durch den Wahlausschuss als „äußerst fragwürdig und moralisch angreifbar“. Sehr viele Mitglieder sind ebenfalls der Auffassung, dass die vereinspolitische Entscheidung, einen Aufsichtsrat abzuwählen, dem „großen“ Plenum vorbehalten sein sollte, da ein einmal als geeignet befundener Kandidat seine Fähigkeiten in der Regel nicht plötzlich verliert; öfter wurden auch mehr Kandidaten gewünscht. Ein entsprechender Satzungsänderungsantrag etwa dahingehend, dass die zwei Amtsinhaber plus bis zu vier neue vom Wahlausschuss „gecastete“ Kandidaten vor die Mitglieder treten dürfen, wurde jedoch bis 2017 von keiner Seite gestellt.

Mitgliederversammlung sollte entscheiden
Antrag abgeschmettert?!

Dies wollte Reinhard Brömmel, vielen Schalkern als regelmäßiger MV-Redner „Otto vom Lotto“ bestens bekannt, dieses Jahr ändern, um möglichen „politischen Entscheidungen des Wahlausschusses vorzubeugen“ und die Mitgliederversammlung aufzuwerten.

Doch der Aufsichtsrat hat diesen Antrag überhaupt nicht zur Abstimmung zugelassen. Zur Begründung führt er im Kreisel an, dass dann „mögliche Konflikte oder Defizite der Kandidaten im Rahmen der Mitgliederversammlung diskutiert werden müssten“. Denn nur so „hätten  die Mitglieder die Möglichkeit, eine informierte Wahl durchzuführen“. Eine solche öffentliche Diskussion könnte jedoch „negative Auswirkungen auf die Außenwirkung des Vereins haben“.

Weiterhin würde sich die Frage stellen, wer im Rahmen der Mitgliederversammlung die Mitglieder „über mögliche Herausforderungen einer Wiederwahl eines automatisch zugelassenen Aufsichtsratsmitgliedes informieren soll“. Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates, die diese Funktion übernehmen könnten und müssten, würden sich der Kritik der Parteinahme aussetzen; der Wahlausschuss  wiederum könne diese Funktion nicht übernehmen, da er nicht in dem Prozess eingebunden sei.

Diese Begründung mutet ausgesprochen abwegig an. Es gibt bei keinem AR-Bewerber auf der Mitgliederversammlung andere Informationen als seine Bewerbungsrede, eine Stellungnahme von WA, AR oder Vorstand ist nicht vorgesehen. Genauso wenig werden „Konflikte oder Defizite der Kandidaten“ auf der Versammlung diskutiert. Und: Der Wahlausschuss kann bereits jetzt wenig über die tatsächliche Amtsführung der Amtierenden urteilen, weil er bei den AR-Sitzungen nicht zugegen ist.

Last not least: Die Mitgliederversammlung schafft es bislang durchaus, sich über die Kandidaten zu informieren, um eine Wahl zu treffen – und das ausdrücklich ohne dass der WA seine Auswahl begründen muss oder darf oder auf der MV oder sonst öffentlich etwas zu den Gründen sagen darf. Es ist daher nicht ersichtlich, warum die Informationslage bei automatisch wiederzugelassenen Kandidaten anders oder schlechter sein soll.

Die Begündung durch den Aufsichtsrat wirkt in diesem Zusammenhang mindestens seltsam. Eigentlich sollte die Mitgliederversammlung als oberstes Gremium selbst über diesen Antrag entscheiden.

 

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